17. Februar 2011 IX. Zivilsenat
...169 InsO soll dem Gläubiger die ihm vorenthaltene Liquidität anderweitig verschaffen (HK-InsO/ Landfermann, aaO § 169 Rn. 15). Er richtet sich gegen die Masse und ist auf laufende Zahlungen gerichtet ...
REWIS RS 2011, 9348
18. Juli 2013 IX. Zivilsenat
...169; BGB § 738 Abs. 2Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung eines gesellschaftsrechtlichen Schein-auseinandersetzungsguthaben als unentgeltliche Leistung anfechten, wenn tatsäch-lich keine Erträge...
REWIS RS 2013, 3988