17. Juni 2009 XII. Zivilsenat
...1631 BGB). Zugleich tritt an die Stelle des entfallenden Betreuungsbe-darfs ein erhöhter Barunterhaltsbedarf. Damit entfällt nach dem Gesetz die Grundlage für eine Gleichbewertung von Betreuungs- und ...
REWIS RS 2009, 3031
23. Februar 2005 XII. Zivilsenat
...1631 BGB). Die in § 1684 Abs. 1 BGB geregelten Rechte und Pflichten stehen - ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils - unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG FamRZ 2002, ...
REWIS RS 2005, 4854
9. Januar 2002 XII. Zivilsenat
...1631 BGB). Damitentfllt nach dem Gesetz die Grundlage fr eine Gleichbewertung von Betreu-ungs- und Barunterhalt ohne Rcksicht darauf, ob im Einzelfall etwa ein volljh-riger Scler weiter im Haushalt ei...
REWIS RS 2002, 5149
17. Januar 2007 XII. Zivilsenat
...1631 BGB). Zugleich tritt an die Stelle des entfallenen Betreuungsbedarfs ein erhöhter Barunterhalts-bedarf. Damit entfällt nach dem Gesetz die Grundlage für eine Berücksichtigung des Betreuungsunterh...
REWIS RS 2007, 5751
26. Oktober 2005 XII. Zivilsenat
...1631 BGB). Zugleich tritt an die Stelle des entfallenen Betreuungsbedarfs ein erhöhter Bar-unterhaltsbedarf. Damit entfällt nach dem Gesetz die Grundlage für eine Gleichbewertung von Betreuungs- und B...
REWIS RS 2005, 1126
23. Februar 2017 1. Strafsenat
Sexueller Missbrauch von Kindern und Entziehung Minderjähriger: Notwendige Tatsachenfeststellungen zu den Voraussetzungen des Entziehens Minderjähriger; …
...1631 BGB) durch räumliche Trennung von gewisser Dauer beeinträchtigt (vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., § 235 Rn. 6 mwN). Den Eltern „entzogen“ ist ein Minderjähriger dabei schon dann, wenn das Recht zur...
REWIS RS 2017, 15019
23. Februar 2017 1. Strafsenat
...1631 BGB) durch räumliche Tren-nung von gewisser Dauer beeinträchtigt (vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., §235 Rn.ein Minderjähriger dabei schon dann, wenn das Recht zur Erziehung, Beaufsichtigung und Auf...
REWIS RS 2017, 15063
22. November 2006 XII. Zivilsenat
...1631 BGB). Die in § 1684 Abs. 1 BGB geregelten Rechte und Pflichten stehen - ebenso wie die elterliche Sorge des anderen El-ternteils - unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG FamRZ 2002,...
REWIS RS 2006, 685