9. Juni 2011 V. Zivilsenat
...16 FamFG zu berechnen. Da die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung nach §422 Abs. 2 FamFG angeordnet worden ist, richtet sich der Beginn der angeordneten Frist von drei Monaten nach dem Zeitpunkt de...
REWIS RS 2011, 5835
2. Dezember 2014 2. Zivilsenat
Recht der Schuldverschreibungen: Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung zwecks Beschlussfassung über ein Opt-in
...16 a) Bei den von der Schuldnerin begebenen Schuldverschreibungen handelt es sich um vor dem 5. August 2009 nach deutschem Recht ausgegebene inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus ein...
REWIS RS 2014, 828