23. November 2022 2. Senat
Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Erwerb durch Vermächtnis
...121 BewG auf Vermächtnisse, die auf die Übertragung inländischen Grundvermögens gerichtet sind, kommt nicht in Betracht. Die in § 121 BewG gewählten Formulierungen sind abschließend. § 121 BewG sieht ...
REWIS RS 2022, 8996NJW 2023, 1534REWIS RS 2022, 8996
10. Mai 2017 2. Senat
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.05.2017 II R 53/14 - Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige)
...121 des Bewertungsgesetzes (BewG) besteht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG).14 2. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht der Erwerb eines Ehe...
REWIS RS 2017, 11193
10. Mai 2017 2. Senat
Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige
...121 Satz 1 i.V.m. § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Revisionsverfahrens. Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos geworden und infolgedessen aufzuheben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- v...
NJW 2017, 3408REWIS RS 2017, 11198
4. Mai 2011 2. Senat
(Gewerblich geprägte Personengesellschaft kein Unternehmen i.S. des Art. 22 Abs. 2 DBA-Schweiz - Zweifel an …
...121 BewG genannten Art, das auf das Inland entfällt.18 Zum Inlandsvermögen gehört nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 BewG das inländische Betriebsvermögen. Als solches gilt das Vermögen, das einem...
REWIS RS 2011, 7090
19. Juni 2013 2. Senat
Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer
...121 Nr. 7 Satz 2 BewG; vgl. Jülicher in Troll/Gebel/ Jülicher, ErbStG, § 2 Rz 64; Eisele in Rössler/Troll, BewG, § 121 Rz 41; ders. in Kapp/Ebeling, § 21 ErbStG, Rz 17; ebenso bereits Urteil des Reich...
REWIS RS 2013, 4946
4. Juli 2012 2. Senat
Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts (hier: Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht) - Vorschriften des Saarvertrags …
...121 BewG. Sollte § 121 Nr. 3 BewG nicht eingreifen, ergibt sich dies aus § 121 Nr. 2 und 4 BewG.51 d) Das FG hat zu Recht angenommen, dass auch das übrige Vermögen der GbR nach § 121 Nr...
REWIS RS 2012, 4998