Aktenzeichen B 6 KA 48/10 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2011:090211BB6KA4810B0
RCN:
RCNZXGGVE7KKMX6SS9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Beschluss vom 09.02.2011

Sozialgerichtliches Verfahren - absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts - vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab - ungeschriebene generelle Härteklausel

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