Aktenzeichen X B 153/14

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RCN:
RCNZVNQ9YYG74BZXC8

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 11.01.2016

Unzulässige Klage bei mangelnder Nachvollziehbarkeit des Gegenstands des Klagebegehrens - Richterliche Hinweispflicht - Sachaufklärungsrüge - Nachschieben von Revisionszulassungsgründen

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