Aktenzeichen 3 StR 115/15

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RCN:
RCNZU3KF6T4AM9M77R

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.05.2015

Bemessung des Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten

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