Aktenzeichen VI ZR 467/13

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RCNZTTPL5T5ATUWJ28

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.01.2015

Regressklage einer Tierhalterversicherung gegen Gesamtschuldner: Reichweite einer sich aus der Streitverkündung im Vorprozess ergebenden Streithilfewirkung; Tierhalterhaftung für Reitunfall

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