Aktenzeichen 4 U 117/22

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNZTE4QFTW984E75Z

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OLG Bamberg: Entscheidung vom 21.12.2023

Sittenwidrigkeit, Abschalteinrichtung, Darlegungs- und Beweislast, Klagepartei, Besondere Verwerflichkeit, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Sekundäre Darlegungslast, Differenzschaden, Vorteilsausgleichung, Kilometerstand, Rechtshängigkeit, Unzulässigkeit, Verantwortlichkeit, Sittenwidrige Schädigung, Gesetzesverstoß, Ermäßigung der Gerichtsgebühr, Berufungsrücknahme, Kaufpreis, BGH-Beschluss, Aussichtsloses Rechtsmittel

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