Betreuungssache: Sicherstellung rechtlichen Gehörs für den Betroffenen bei Bekanntgabe des Gutachtens nur an den Verfahrenspfleger; Erforderlichkeit eines konkreten Bedarfs für die Bestellung eines Betreuers
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.