Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im Verhältnis zu den gesetzlichen Krankenkassen bestehenden Vergütungsansprüche in Fällen, in denen Apotheken Arzneimittel unter Außerachtlassung von Rabattverträgen abgegeben haben
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