Nichtannahmebeschluss: Absehen von einer EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 4 AEUV zur Frage der Voraussetzungen eines unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten verletzt nicht Art 101 Abs 1 S 2 GG
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