Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 09.03.2018
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei aufhebendem und zurückverweisendem Revisionsurteil in richterdienstgerichtlichem Verfahren
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