Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung der Rehabilitierung gem § 2 Abs 1 StrRehaG wegen Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR - hier: unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz Amtsermittlungspflicht gem § 10 StrRehaG
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