Aktenzeichen 4 AZR 915/11

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ECLI:
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RCN:
RCNZKTCJ47EVUR47L3

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 17.04.2013

Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW - Bewertungsfaktor Handlungs- und Entscheidungsspielraum

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Verfahrensgang

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Az. 4 AZR 915/11
Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 915/11, 17.04.2013.
Az. 8 Sa 495/11
Landesarbeitsgericht Hamm, 8 Sa 495/11, 29.09.2011.
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