Aktenzeichen 2 C 22/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:020217U2C22.16.0
RCN:
RCNZKNT78CXR5X63XV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 02.02.2017

Keine Fürsorgepflicht, durch Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein Beamter nicht grob fahrlässig handelt; Zweck der Gesamtschuld in § 48 Satz 2 BeamtStG

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Verfahrensgang

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Az. 2 C 22/16
Bundesverwaltungsgericht, 2 C 22/16, 02.02.2017.
Az. 6 A 59/15
Verwaltungsgericht Greifswald, 6 A 59/15, 09.06.2016.
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