Aktenzeichen 1 C 4/10

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RCN:
RCNZFG7NYG7HHK2XVV

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 16.08.2011

Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

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