Aktenzeichen XII ARZ 39/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:081221BXIIARZ39.21.0
RCN:
RCNZEDFXD4AP22EMAF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.12.2021

Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei Beschlussunfähigkeit des eigentlich zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch berufenen Gerichts; Entscheidung durch das im Rechtszug höhere Gericht; Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Ablehnungsgesuchen; Kollegialitätsverhältnis als Ablehnungsgrund; Vizepräsident des in der Hauptsache zuständigen Landgerichts als Verfahrensbeteiligter

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