Aktenzeichen 28 W (pat) 51/10

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RCNZCKZVHLL93PLGJQ

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 12.05.2010

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "PLASMA Compact" – zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren - vor Wirksamwerden eingereichter Schriftsatz, der die Sach- und Rechtslage grundlegend ändert, wird nicht berücksichtigt - Beschluss ergeht über nicht verfahrensgegenständlichen Antrag – Aufhebung des  Beschlusses – Zurückverweisung an DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr

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