Aktenzeichen KRB 20/12

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RCNZBK5EFP9M2WYSHT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.02.2013

(Kartellordnungswidrigkeitenverfahren: Rücknahme des Einspruchs gegen einzelne Bußgeldfestsetzungen bei selbstständigen Taten; Bußgeldobergrenze von 10% des Gesamtumsatzes eines Unternehmens - Grauzementkartell) 

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