Aktenzeichen 2 BvL 1/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:lk20220504.2bvl000122
RCN:
RCNZBF2URBHF8HK42X

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 04.05.2022

Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 193 Abs 6 S 2 VVG (Säumniszuschlag von 1 % bei Rückstand des Versicherungsnehmers mit der Prämienzahlung) - unzureichende Darlegungen zur Entscheidungserheblichkeit sowie zur verfassungsrechtlichen Beurteilung - insb unzureichende Darlegung, dass § 193 Abs 6 S 2 VVG mit § 233a Abs 1 AO (hierzu BVerfGE 158, 282) vergleichbar sei

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