Aktenzeichen StB 16/13

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RCNZ8WM8964SDF9CHU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.10.2013

Sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen einen die Hauptverfahrenseröffnung in einer Strafsache ablehnenden Beschluss eines Oberlandesgerichts: Prüfungsumfang hinsichtlich des Bestehens eines hinreichenden Tatverdachts; Bejahung der besonderen Bedeutung bei Gefährdung bundesstaatlicher Belange durch Lieferung von Flugzeugmotoren zum Einbau in iranische Drohnen; Strafrahmen in Übergangsfällen

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