Aktenzeichen 2 ARs 203/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:310718B2ARS203.18.0
RCN:
RCNZ8R7WECJC4S43S9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.07.2018

Strafvollstreckung: Sachlich und örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer für einen Aussetzungswiderruf während der Vollstreckung von Organisationshaft vor Verlegung in den Maßregelvollzug

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