Aktenzeichen I ZR 36/08

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RCNZ8QHZXL4NXBDWBX

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 31.03.2010

Kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr: Schlechthinverbot gegen einen einzelnen Bestandteil eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Vereinsnamen - Verbraucherzentrale

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 36/08
Bundesgerichtshof, I ZR 36/08, 31.03.2010.
Az. 5 U 164/06
Oberlandesgericht Köln, 5 U 164/06, 07.03.2007.
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