Aktenzeichen 5 StR 410/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:291118B5STR410.18.0
RCN:
RCNZ6VCWJQ7P44VXAJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.11.2018

(Rechtsmitteleinlegung durch einen Vertreter des Pflichtverteidigers)

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