Aktenzeichen I R 2/08

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RCNZ5HYP38BUVU2H23

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 17.02.2010

Arbeitsteiliges Zusammenwirken mehrerer steuerbefreiter Körperschaften - Unmittelbarkeit und Ausschließlichkeit der Zweckerfüllung - Betrieb der Wohlfahrtspflege - Bloße Überlassung von Arbeitskräften gegen Bezahlung kein Zweckbetrieb

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