Aktenzeichen I ZR 259/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:111018UIZR259.15.0
RCN:
RCNZ5AXUMY5SJESACR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.10.2018

Markenrechtsverletzung: Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vor der Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Waren sowie der Anordnung des Rückrufs und des endgültigen Entfernens solcher Waren aus den Vertriebswegen - Curapor

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 259/15
Bundesgerichtshof, I ZR 259/15, 11.10.2018.
Az. 20 U 26/15
Oberlandesgericht Hamm, 20 U 26/15, 27.02.2015.
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