Aktenzeichen 1 StR 163/13

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RCNZ548F74TLN7KFYE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.06.2013

Revision in Strafsachen: Überprüfung der Verfahrensrüge bei Darstellung eines verständigungsbasierten Geständnisses in den Urteilsgründen trotz tatsächlich nicht stattgefundener Verständigung

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