Strafverfahren u.a. wegen Urkundenfälschung im besonders schweren Fall: Unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde und einem hohen Vermögensverlust; Voraussetzungen der Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung gegenüber Nichttatverdächtigen
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