Aktenzeichen 2 StR 84/14

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RCN:
RCNZ3RX39T35JDVEEA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.07.2014

Strafzumessung bei sexuellem Kindesmissbrauch: Berücksichtigung von erheblichen psychischen Tatfolgen bei einer Tatserie

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