Aktenzeichen 2 StR 410/12

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ECLI:
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RCN:
RCNYZNXK2ZEVJM43MM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.11.2012

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Erfordernis der Eigennützigkeit; Feststellungen in den Urteilsgründen

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