Aktenzeichen XII ZB 616/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:030816BXIIZB616.15.0
RCN:
RCNYYTM4DZSF4KEFQY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.08.2016

Betreuungssache: Mangelnde Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten Person als Betreuer in Vermögensangelegenheiten

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 616/15
Bundesgerichtshof, XII ZB 616/15, 03.08.2016.
Az. 43 T 1576/15
LG Kempten, 43 T 1576/15, 20.11.2015.
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