Aktenzeichen 4 StR 477/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:280223B4STR477.22.0
RCN:
RCNYVJJJZAVNV5JHA6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.02.2023

Anforderungen an Beweiswürdigung in sog. „Aussage gegen Aussage“-Fällen

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