Aktenzeichen 4 AZR 713/08

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Verknüpfte Entscheidungen

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24.03.2010

Zur Anwendung eines Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe - keine Tarifpluralität oder Tarifkonkurrenz im Fall der gleichzeitigen Geltung des TV-V und des TV-N NW

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Verfahrensgang

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Az. 4 AZR 713/08
Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 713/08, 24.03.2010.
Az. 4 Sa 89/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 4 Sa 89/08, 10.06.2008.
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