Aktenzeichen 2 B 22/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNYTBB8G363EM82V7

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 15.03.2013

Beschluss des Strafgerichts; Bindungswirkung im Disziplinarklageverfahren

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