Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einschränkung des Umgangsrechts auf begleiteten Umgang (§ 1684 BGB) wegen nicht auflösbarer Elternkonflikte - Dauer der Umgangsbeschränkung (hier: ca 4 Jahre) noch verhältnismäßig
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