Aktenzeichen 4 StR 134/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:121022B4STR134.22.0
RCN:
RCNYQLRB6TYXSFWN4B

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.10.2022

Computerbetrug durch unbefugtes Erlangen und Verwenden der zur Durchführung von Zahlungsvorgängen im Internet erforderlichen Kreditkartendaten; Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Beihilfe

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