Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 03.06.2019
Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers an Weißrussland zur Strafverfolgung - unzureichende fachgerichtliche Aufklärung der Haftbedingungen im ersuchenden Staat - Folgenabwägung
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