(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bewilligung von Leistungen über den Zeitpunkt der Aufnahme einer leistungsausschließenden Ausbildung hinaus - Vertrauensschutz - unterlassene Mitteilung der BAföG-Antragstellung - kein Beruhen des Verwaltungsakts auf dieser Pflichtverletzung - teilweise Aufhebung des Verwaltungsakts nach § 48 SGB 10 - Einkommenserzielung - BAföG)
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