Aktenzeichen 7 ABR 47/11

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RCNYNA7QFSSRKPPX7W

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Bundesarbeitsgericht: Beschluss vom 13.03.2013

(Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs 2 S 1 DrittelbG - Nichtigkeit einer Wahl - mitbestimmungsrechtlicher Unternehmensbegriff))

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