Aktenzeichen VI ZR 217/10

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RCN:
RCNYN2G23P5ZMUGBDT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.07.2011

Bestimmung anwendbaren Rechts für einen Arzthaftungsprozess wegen unzureichender Aufklärung eines deutschen Patienten über Nebenwirkungen der Medikamentierung einer Hepatitis C-Erkrankung in einem schweizer Universitätsspital

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