Aktenzeichen V ZR 9/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:201023UVZR9.22.0
RCN:
RCNYKXEWMEB5FNUGPW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.10.2023

Zulässigkeit der Einrede des Erwerbers eines bereits mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks wegen des Wegfalls des Sicherungszwecks; Änderung der auf eine vorrangige Grundschuld bezogenen Sicherungsvereinbarung als vormerkungswidrige Verfügung; Übergang der Sicherungsgrundschuld auf den Eigentümer nach einer auf die gesicherte Forderung bezogenen Schuldübernahme

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 9/22
Bundesgerichtshof, V ZR 9/22, 20.10.2023.
Az. 1 U 57/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1 U 57/17, 15.03.2018.
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