Aktenzeichen IV AR (VZ) 3/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:210617BIVAR.VZ.3.16.0
RCN:
RCNYJY3J7Q3KNTFXCL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.06.2017

Widerruf der Zulassung eines Notars zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren durch die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen wegen unterbliebener Nutzung

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Verfahrensgang

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Az. IV AR (VZ) 3/16
Bundesgerichtshof, IV AR (VZ) 3/16, 21.06.2017.
Az. 15 VA 4/15
Oberlandesgericht Hamm, 15 VA 4/15, 13.06.2016.
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