Aktenzeichen III ZR 11/09

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RCNYJAZZ2E47BECAH6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.02.2010

Kapitalanlagegeschäft: Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzten Wirtschaftsprüfers wegen unterlassener Prüfung der Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Verwendungskontrolle

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