Aktenzeichen 5 StR 571/14

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RCNYJAPRFFM4C95QDD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.02.2015

Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Wirksamkeit eines Strafantrags der Aufsichtsstelle ohne vorherige Anhörung des Bewährungshelfers

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