Aktenzeichen VI ZR 308/13

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RCN:
RCNYH2B8VQQJRTXXBD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.08.2014

Verkehrsunfallprozess eines verletzten Fußgängers: Verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung einer vorgetragenen alternativen Möglichkeit der Unfallverursachung; Darlegungs- und Beweislast für ein Fehlverhalten des Fußgängers

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 308/13
Bundesgerichtshof, VI ZR 308/13, 19.08.2014.
Az. 10 U 750/13
OLG München, 10 U 750/13, 16.09.2016.
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