Aktenzeichen VI B 58/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2017:B.090217.VIB58.16.0
RCN:
RCNYF3V2ZZU99TRGWP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 09.02.2017

(Revisionszulassung wegen einer greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung - Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung - Grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO)

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