Aktenzeichen V R 42/08

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 20.05.2010

(Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen - Ermessensreduzierung auf Null nach Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung bei Erlass eines Jahressteuerbescheids - Verfassungsmäßigkeit von § 240 Abs. 1 Satz 4 AO und § 367 Abs. 2 Satz 4 AO - Abgrenzung von Billigkeitsverfahren und Abrechnungsverfahren - Aussetzung des Verfahrens - Teilweise Erledigung der Hauptsache)

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