Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Ablehnung der Vermutungsregelung des § 10 Abs 3 S 1 StrRehaG bzgl der Einweisung des Beschwerdeführers in ein Spezialkinderheim bzw einen Jugendwerkhof in der ehemaligen DDR
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