Aktenzeichen 2 ARs 159/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:250423B2ARS159.23.0
RCN:
RCNYCXL2B97P97RVCQ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.04.2023

Bestimmung des zuständigen Gerichts zur Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung durch den BGH als gemeinschaftliches oberes Gericht

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